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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Ab 2011 werden für Kinder, Schüler und Schülerinnen aus Familien mit geringen Einkommen neben ihrem
monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
in der Gemeinschaft gewährt.

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und Schüler und Schülerinnen unter 25 Jahren, die eine
allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, haben
Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn ihre Eltern

folgende Leistungen erhalten:

- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Wohngeld
- Leistungen nach § 2 oder 3 AsylbLG
- Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem BKGG

Leistungsberechtigte wenden sich im Landkreis Greiz an die Mitarbeiter des Landratsamtes im
Jobcenter Greiz und stellen einen Antrag auf Leistungen für "Bildung und Teilhabe".
Von dort wird Ihnen auch monatlich das Geld aus dem Leistungspaket überwiesen.

Für den Landkreis Greiz:

Landratsamt Greiz                        Sachbereich
Jobcenter Greiz/                          Bildung und Teilhabe
Dr.-Rathenau-Platz 11                   Tel.: (49) 3661 876 9250
07973 Greiz                                  Fax: (49) 3661 876 77901    
                                                     E-Mail: info(at)landkreis-greiz.de

Ihre Anträge werden auch in den Städte- und Gemeindeverwaltungen des Landkreises, im Sozialamt, in der Wohngeldstelle oder im Jobcenter entgegengenommen.
Für eine schnellere Bearbeitung stellt das Landratsamt Greiz Antragsformulare im pdf-Format zur
Verfügung.

Einfach Antragsformular herunterladen > ausfüllen > Nachweise hinzufügen > am schnellsten per E-Mail
an das Landratsamt senden > fertig!

Welche Leistungen gibt es?
(Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten
Die Kosten für mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge der Schule werden übernommen.
Dafür benötigen Sie eine Bestätigung der Kindertageseinrichtung bzw. Schule über Art,
Dauer und Kosten der Fahrt. Die Erstattung der Kosten kann direkt an den Anbieter
oder die Schule/ Kindertageseinrichtung erfolgen.

Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. Schulhalbjahr im August 100 Euro
und zum 2 Schulhalbjahr im Februar 50 Euro. Anschaffungen aller notwendigen Schulmaterialien, wie z.B.
Schulranzen, Sportzeug oder Schreibmaterialien können dadurch leichter gekauft werden.
Dafür benötigen Sie eine gültige Schulbescheinigung der besuchten Schule.

Schülerbeförderung
Einen Zuschuss erhalten Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule
besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen und keine Ausbildungs-
vergütung erhalten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Am häufigsten betrifft dies Schüler der Sekundarstufe 2 (z.B. Regelschule oder Gymnasium).
Wenn Ihr Kind die Monatskarte auch privat nutzen kann, zahlen Sie je nach Alter des Kindes
einen Eigenanteil. Dafür benötigen Sie für angefallenen Kosten einen Beleg.

Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wird
Nachhilfe notwendig, weil die Schule nicht weiterhelfen kann, können die erforderlichen Kosten
einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, wenn ein entsprechender Antrag
gestellt wird. Sie können eine Unterstützung für mehrere Nachhilfestunden oder einen
ganzen Kurs erhalten.

Zuschuss zum Mittagessen
Den Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Kindereinrichtung oder in der Schülerspeisung
zahlt das Landratsamt direkt an den Anbieter. Der Eigenanteil der Eltern ist sehr gering
pro Tag. Diese Leistungen erhalten Kinder in Kindereinrichtungen und Schülerinnen und Schüler,
die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und
keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Stellen Sie im Landratsamt einen Antrag auf Essenzuschuss. Sie erhalten dann ein Kosten-
übernahmeerklärung für den Schulspeisungslieferanten. Dort brauchen Sie nur noch einen    
kleinen Eigenanteil zu bezahlen. Die Differenz zum vollen Portionspreis rechnet der
Schulspeisungslieferant direkt mit dem Landratsamt ab.

In Kindereinrichtungen zahlt das Landratsamt diese Differenz direkt an den Träger oder
Essenlieferanten. Lassen Sie sich die Essenteilnahme auf dem Formular "Bescheinigung
Mittagessen" von der Kindereinrichtung bestätigen.

Teilhabe am kulturellen und sportlichen Leben in der Gemeinschaft  
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder
bestimmte Freizeitangebote. Damit können Mitgliedsbeiträge zum Beispiel für die Musikschule,
den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit finanziert
werden. Dafür ist ein Nachweis einer Vereinsmitgliedschaft oder Aktivität erforderlich.

Für noch offene Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt.
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Viel Erfolg wünscht

Ramona Schubert
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